Aktionsfonds
Auch der Aktionsfonds hat sich in der bisherigen Programmumsetzung einer großen Nachfrage erfreut und soll deshalb auch künftig in gleicher Weise fortgesetzt werden. Grundsätzlich förderfähig sind alle Projekte, die einen Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft bzw. der Nachbarschaft, der Stadtteilkultur, der Identifikation mit dem Stadtteil sowie zur Aktivierung von Bewohnern leisten, z.B. Aktionen zur Verschönerung des Wohnumfeldes, die Durchführung von Straßen- oder Hoffesten, der Aufbau von Nachbarschaftstreffs oder Selbsthilfegruppen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Wie der Verfügungsfonds richtet sich auch der Aktionsfonds sowohl an lokale Institutionen aller Art als auch an Bewohner, Bewohnergruppen, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümer und andere natürliche Personen.
Den Vorgaben des Landes Brandenburg entsprechend ist die Fördersumme auf maximal 250 € je Projekt und 2.500 € pro Jahr begrenzt. Anders als beim Verfügungsfonds können jedoch bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Von Seiten des LBV liegt bereits eine Bestätigung für den Zeitraum 2015-2017 vor. Die maximale Fördersumme beträgt damit insgesamt 7.500 €.
Wie der Verfügungsfonds war auch der Aktionsfonds bislang Teil des sogenannten Quartiersfonds. Bis auf die formale Trennung der beiden Fonds sind keine weiteren Änderungen vorgesehen.